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Das Kurzgutachten

Ein reguläres Verkehrswertgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern. Eine kostengünstige Alternative hierzu bietet das sogenannte Kurzgutachten.

Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie hat, welchen Marktpreis Sie derzeit bei einem Verkauf erzielen können oder generell von einem Sachverständigen etwas schriftliches benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten, dann ist die Variante „Kurzgutachten“ sicherlich interessant für Sie.

Allerdings besitzt diese Form des Gutachtens keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.

Grundlage der Bewertung sind die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie sowie ein Ortstermin mit Außen­ und Innenbesichtigung. Bei der Besichtigung dokumentiere ich als DEKRA zertifizierter Immobiliensachverständiger für die Immobilienbewertung in Wort und Bild die wichtigsten Merkmale des Grundstücks und der Immobilie und beurteilte deren Bausubstanz.

Folgende Punkte werden von mir überprüft:

  • Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung

  • Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.

  • Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit

  • Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden

  • Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls

  • Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen

  • Haustechnik wie Elektroinstallation

  • Garage und Überdachungen

  • Gesamtzustand

  • Wartungs-/Sanierungsstau

Alle Beurteilungen erfolgen nach Augenschein, das heißt ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten. Optional werden in das Kurzgutachten zusätzlich eigentumsrechtliche Gegebenheiten aufgenommen, wie etwa Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches oder außergrundbuchliche Belastungen.

Das Kurzgutachten wird auf ähnlicher Basis wie das „Verkehrswertgutachten“ erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung allerdings nur 15 bis 20 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden können. Es wird nur auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen erstellt. Insoweit erfolgt keine Beschaffung oder Überprüfung von Dokumenten meinerseits.

Wie lange dauert die Erstellung eines Kurzgutachtens?

Nach der Ortsbesichtigung dürfen Sie von ca. 10- 14 Tagen ausgehen.

Was kostet ein Kurzgutachten?

Wir richten uns nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtline.

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