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Das Verkehrswertgutachten

Die Erstattung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Anlässe können beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs),

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Bewertung aus steuerlichen Gründen (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert) sein.

 

Ein Verkauf der zu bewertenden Immobilie muss dabei nicht unmittelbar erfolgen. Aufgrund seiner umfangreichen Marktkenntnisse ist der Sachverständige in der Lage die Marktmechanismen zu simulieren und den Verkehrswert gem. § 194 BauGB – auch als Marktwert, gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet – zu ermitteln.

Die Leistungen des Verkehrswertgutachtens

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen

  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel                           (z. B. sichtbare  Rissbildungen oder messbarer Feuchtigkeitsschäden

  • Plausibilisierung der realisierten Wohnfläche bzw. Nutzfläche durch Lasermesstechnik

  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)

  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten

  • eine ausführliche Beschreibung der Gebäudebestandteile, der Aufbauten und der allgemeinen Gebäudemerkmale

  • umfangreiche Fotodokumentation

  • ggf. vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt

  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)

  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Nach der Ortsbesichtigung dürfen Sie von ca. 21 Tagen ausgehen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Wir richten uns nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtline.

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